
Rosemarie
Gutkauf
Lederergasse 5/1/17
A - 8160 Weiz
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AGB - Fa. SKARABAEUS-DRINKS
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, das letzte Angebot hebt
alle vorhergehenden Angebote auf.
Für die Lieferungen von uns sind ausschließlich unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen maßgeblich.
Alle Lieferungen erfolgen zu der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, Abweichungen zu unserer Preisliste mündlich
rechtsgültig zuzusagen; diese bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, mit Lastkraftwagen oder
Container. Frachtkosten bei der Zustellung durch Frächter werden vom Käufer
getragen, sofern hierüber mit uns nicht eine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
3. Vorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Übereignung, Sicherungsübereignung und Verpfändung sind bis zur
vollständigen Bezahlung unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet,
uns bei etwaigen Zugriffen Dritter auf die Waren, wie insbesondere Pfändung,
unverzüglich zu verständigen. Die Befugnis des Käufers, in unserem
Eigentum stehende Ware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung,
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Käufers oder die Abweisung eines gegen den Käufer gestellten Konkursantrages
mangels kostendeckenden Vermögens. Für den Fall der mangels vollständiger
Bezahlung in unserem Eigentum stehenden Ware durch den Käufer ist dieser
verpflichtet, alle aus dem Verkauf der Ware entstandenen Ansprüche unter
Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an uns abzutreten, den
Käufer des Käufers hierüber spätestens bei Vertragsabschluss
zu verständigen und auch in seinen Handelsbüchern einen Buchvermerk
über die erfolgte Abtretung zu setzen. Der Käufer ist verpflichtet,
uns den Drittschuldner bekanntzugeben.
4. Bei Zahlungsverzug,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers,
Bekannt werden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen
gefährdet oder erschwert oder die Zahlungsfähigkeit des Käufers
zweifelhaft erscheinen lässt, oder der Eingang einer unseres Erachtens
ungünstigen Auskunft über die Vermögens und/ oder Einkommensverhältnisse
des Käufers, sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, entsprechende
Sicherheiten zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Über die Erhaltung und Sicherung aller uns als Sicherheit dienenden Sachen,
sofern sie nicht von uns verwahrt werden, und Rechte hat der Käufer selbst
zu wachen und uns entsprechend zu unterrichten.
5. Mängelhaftung
Der Käufer ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware, ob sie in Menge,
Qualität und Art sowie hinsichtlich Verpackung der Vereinbarung entspricht,
zu prüfen. Eine Beanstandung der Ware ist unverzüglich innerhalb von
2 Arbeitstagen mitzuteilen. Schäden und Verluste bei der Anlieferung sind
bescheinigen zu lassen bzw. durch den Fahrer bestätigen zu lassen. Verspätete
Mängelmeldungen lösen keine Rechtsfolgen, insbesondere keine Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüche aus.
6.
Zahlungen
wenn nicht anders schriftlich vereinbart, VORAUSKASSE . Der Käufer ist
nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen
Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass diese von
uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt wurden. Bei Zahlungen durch Bank- oder Postüberweisung sind
auf den Zahlscheinen die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzuführen,
um eine korrekte Entlastung vornehmen zu können. Vom Tage der Zielüberschreitung
werden Verzugszinsen in Höhe von 1,3% per Monat verrechnet. Der Ersatz
sämtlicher Mahn- und Inkassospesen gilt als vereinbart. Im Falle der Säumnis
verpflichtet sich der Käufer/ Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes
von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBI. Nr.
141/1996 zu vergüten.
7.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Weiz, welchem sich alle Vertragsteile
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes oder anderer Zuständigkeiten
unterwerfen. Dem Verkäufer steht weiters das Recht zu, das sachliche zuständige
Gericht am Sitz des Käufers anzurufen.